Allgemein
Es darf als Stoffbesitzer nur „selbstgewonnen“ d. h. selbst erzeugte Obststoffe aus Eigentum, Pacht oder Nießbrauch gebrannt werden.
In einem gemeinsamen Haushalt darf nur eine Person, in der Regel der Haushaltsvorstand als Stoffbesitzer auftreten.
Das Sammeln von wildwachsenden Beeren (z.B. Brombeeren, Schlehen…) gilt als Selbstgewonnen.
Obst
Möglichst nur ausgereifte Früchte ohne Nebengeruch und Fremdgeschmack sowie möglichst unbeschädigt und ohne grüne Stiele oder Verschmutzungen verwenden.
Gärgefäße
Sollten sauber sein sowie einen Gärspund mit Gärglas oder einen Tauchrand aufweisen.
Plastikfässer und glasfaserverstärkte Kunststoffe müssen lebensmittelrechtlich zugelassen sein. Geschwefelte Holzfässer vor dem Befüllen mehrmals wässern.
Zerkleinern
Kernobst (säubern), mahlen oder musen, Kirschen und Beeren meist nur andrücken, Aprikosen, Zwetschgen, Mirabellen usw. andrücken oder mit einem sauberen Holz quetschen und umrühren
Gärzusätze
Man kann mit der wilden Hefe, vorhanden auf den Früchten die Maische vergären oder Trocken-/ Reinzuchthefen verwenden.
Gärführung
In den ersten zwei Wochen alle drei Tage den Tresterhut der auf der Maische aufschwimmt mit einem sauberen Holz oder Bohrmaschinen Rührer durchstoßen und unterrühren.
Günstige Gärtemperaturen liegen zwischen 13-20° C. Ausnahme bei Williams: nicht höher als 18 °C. Die Maischefässer auf ein Holz stellen und nicht in der Sonne oder in die Zugluft stellen.
Endvergärung und Lagerung
Wenn die Maische einigermaßen flüssig ist und die dicke Masse abgesunken ist kann man davon ausgehen, dass die Maische vergoren ist. Man kann auch eine Restzuckerbestimmung machen. Die vergorene Maische möglichst kühl lagern, Beeren und Williams sofort brennen, Kernobst kann sofort oder im nächsten Frühjahr gebrannt werden, Steinobst (besonders Brennkirschen) evtl. ca. 3-6 Monate im Gärbehälter „reifen“ lassen.
Nun kann man die Maische zur Hausbrennerei Hörlein bringen. Fassungsvolumen der Brennblase ist max. 150 Liter.
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